AGB

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen aus dem Onlineversand zwischen der Fa. foto-job.com und ihren Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, foto-job.com hat im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Von einer privaten Verwendung von Bildmaterial wird ausgegangen bei z.B. der Veröffentlichung von Verkaufsbilder, sofern die Vermarktung von Pferden keinen gewinnorientierten Charakter hat.

Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine gewerbliche Verwendung von Bildmaterial wird z.B. grundsätzlich bei der Veröffentlichung von Bildermaterial von Zuchthengsten vorausgesetzt.

 

§ 2 Produktauswahl

Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Lichtbilddarstellungen, Fotos Dateien und Dienstleistungen auszuwählen und zu bestellen. Die Bestellung kann per Internet, per Post, per Fax oder per Telefon erfolgen.

Hinsichtlich jeder Bestellung erhält der Kunde eine gesonderte Bestätigung.

Der Kunde kann die von ihm gewünschten Fotos auf der Website anklicken. Diese werden bei einer Bestellung per Internet in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Mehrwertsteuer. Eine gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt nicht.

 

§ 3 Lieferung und Versandkosten

Evtl. angegebene Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. foto-job.com ist zu Teillieferungen berechtigt.

Die Versandkosten sind abhängig vom gewünschten Produkt, der Versandart und dem gewünschten Liefertort. Die Kosten für den Versand sind dem jeweiligen Warenkorb zu entnehmen.

Kann die Ware aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden nicht an diesen geliefert werden (z.B. bei Lieferung per Nachnahme) und kommt es aufgrund dessen zu einem erneuten Versand der Ware seitens foto-job.com, so trägt der Kunde die kompletten Kosten des Versands.

Foto-job.com wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten.

 

§ 4 Gefahrenübergang

Bei einer Lieferung an einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei einer vereinbarten Versendung mit der Übergabe an den Kurierdienst, Spediteur oder sonst zur Ausführung einer Versendung bestimmten Person oder Unternehmen über.

Bei einer Lieferung an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit Auslieferung und Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet.

 

§ 5 Nutzungsrechte

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fa. Foto-Job.com. Das gilt insbesondere für:

eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fa. Foto.Job.com und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich foto-job.com das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich foto-job.com das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

 

§ 7 Preise, Honorar

Insbesondere für den online Versand von Bildmaterial gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.

Darüber hinaus gelten für Dienstleistungen das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Das Honorar bzw. die Listenpreise gelten nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

In Rahmen der Erbringung einer beauftragten Dienstleistung anfallenden Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Druckkosten, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

Für den Online-Versand gelten ausschließlich die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden mitgeteilten Zahlungsarten.

Die foto-job.com stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird.

Der Kaufpreis und sonstige Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab Zugang der Bestätigungs-E-mail zahlbar und fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug werden dem Verbraucher 5 % und dem Unternehmer 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Gegenüber dem Unternehmer kann gegen entsprechenden Nachweis ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.

Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von foto-job.com anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen

 

§ 9 Vertragsschluss (Widerruf)

Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Kaufangebot, über dessen Annahme von foto-job.com innerhalb von zwei Wochen durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware entschieden wird. Erfolgen Bestellungen per Internet, so wird deren Eingang von der foto-job.com unverzüglich per E-Mail bestätigt.

Wird der zwischen Foto-job.com und einem Verbraucher zustande gekommene Vertrag auf Lieferung von Bildmaterial oder Erbringung von Leistungen ausschließlicher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, so kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

foto-job.com, Fotodienstleistungen Susanne Lehmann, Westersteder Str. 32, 26345 Bockhorn

Fax: 04488 – 860660, E-mail: info(at)foto-job.com

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher der Fa. foto-job.com die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Fa. foto-job.com insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie von dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Lieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Ansonsten ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn foto-job.com mit der Ausführung einer Dienstleistung (Collage, Retouche) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (Collagen, Retouchen) oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

§ 10 Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Foto-Job.com erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.

Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Durch die hier vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

§ 11 Gewährleistung

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen.

Ist eine Lieferung mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, bestehen für den Kunden Mängelbeseitigungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 437 BGB auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung

im Falle der fehlgeschlagenen Nacherfüllung auf Verlangen des Kunden die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages oder

Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der konkrete Mangel auch nach der zweiten Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit nicht vollständig behoben werden konnte oder die Ersatzlieferung einen vergleichbaren Mangel aufweist. Weiterhin ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt oder verbleibt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt oder einer üblichen Beschaffenheit entspricht.

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich – spätestens aber innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Empfang des Bildmaterials oder Dienstleistung schriftlich anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mitteilung ausreicht. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Unter Kaufleuten gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Macht ein Kunde berechtigt den Rücktritt vom Vertrag geltend, so ist der Schadensersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Schadenersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt, sofern die Ware beim Kunden verleibt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung seitens der Fa. Foto-job.com arglistig verursacht wurde.

Mängelansprüche verjähren bei Lieferungen von an Unternehmer nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.

 

§ 12 Haftung

Gegenüber Unternehmern haftet foto-job.com für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit foto-job.com seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet foto-job.com nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von der foto-job.com besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von foto-job.com, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Foto-Job.com übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

Gegenüber Verbrauchern haftet foto-job.com nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von foto-job.com zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet foto-job.com jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von foto-job.com der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch foto-job.com und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

§ 13 Datenschutz

Foto-job.com wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten (siehe Datenschutzerklärung).

 

§ 14 Schlußbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.